Häufige Fragen zum Immobilienverkauf

Nein, das Erstgespräch ist unverbindlich und kostenfrei für Sie.

Für Maklerprovisionen gilt: Seit 2020 ist im BGB § 656c geregelt, dass bei dem Verkauf von Wohnungen oder Einfamilienhäusern der Halbteilungsgrundsatz gilt.
D.h. Käufer und Verkäufer zahlen die gleiche Höhe der Maklergebühr. Es gibt zulässige Varianten davon, die aber in der Praxis eher selten zur Anwendung kommen. Der Verkäufer kann beispielsweise die Maklergebühr auch alleine tragen.

Das Gesetz regelt nicht die Verteilung der Maklergebühr bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten. Die Anteile zwischen Käufer und Verkäufer können im üblichen Rahmen festgelegt werden.

Für die Vermietung gilt das Bestellerprinzip. Hat der Vermieter die Vermietung beauftragt, so trägt er die Maklerkosten alleine.

Der Angebotspreis sollte so festgelegt sein, dass er interessierte Käufer nicht abschreckt. Der Vorschlag wird von mir auf  Grundlage des Berichts des Gutachterausschusses der Stadt München, von Vergleichspreise von kürzlich verkauften Objekten oder vergleichbaren Angeboten am Markt, von Auswertungen von Immobilienportalen und laufendem Austausch mit Maklerkollegen zum aktuellen Markt. 

Ich wäge die Vor-und Nachteile des Objekts sorgfältig ab und fasse das Ergebnis in einer Präsentation für den Verkäufer zusammen.

Ein Angebotspreis ist nicht immer der Verkaufspreis. Dieser kann nach Marktlage nach oben und unten abweichen. Entscheidend ist den maximal möglichen Preis zu erzielen.

Für einen Immobilienverkauf sollte man aktuell meist zwischen 3 und 6 Monaten, abhängig vom Objekt und der Marktlage einplanen.

Manchmal habe ich den Eindruck, München sei ein Dorf:  Man trifft sich im Immobilienbereich immer wieder und ich pflege auch meine Kontakte. Messen und immobilienspezifische Veranstaltungen sind Teil davon.
Durch meine Ausbildung, Fortbildung, Berufstätigkeit, Führungstätigkeit und extrem lange Maklertätigkeit habe ich erstklassige Kontakte, die man sich nur über Jahre erarbeiten kann.

Sie müssen nicht bei den Besichtigungen dabei sein, können aber anwesend sein. Ein Käufer will Raum für seine eigenen Ideen und Vorstellungen bei einer Besichtigung haben. Daher ist es besser, aber keine Bedingung, wenn der Makler ihm diesen Raum gibt.

Mit wieviel Besichtigungen rechnen Sie?

Kann man nicht genau sagen, aktuell ca. 10 bis 15

Zumindest den Nachweis über ein Erstgespräch mit der Hausbank, die dann ein Finanzierungszertifikat ausstellt.

Vor dem Notartermin liegt immer eine Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank oder ein Eigenkapitalnachweis vor.

Nein, eine Reservierung einer Immobilie ist nicht möglich. Es ist eine reine Absichtserklärung ohne Folgen. Was zählt ist nur der Notartermin.

„Wer zahlt schafft an“: Der Käufer trägt in der Regel die Notarkosten. Daher hat er meist auch die Auswahl. Ich schlage gerne einen Notar vor, der zu den Käufern und Verkäufern passt. Auch da gibt es Unterschiede.

Wie lange dauert es bis wir den Kaufpreis auf dem Konto haben?

Je nach Bearbeitungszeit der Ämter, von 2 Wochen nach Notartermin bis ca. 6 Monate. Darauf hat man leider keinen Einfluss.

Wenn Sie über den Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken, klären wir die entscheidenden Fragen am besten persönlich.